Stand: Februar 2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Reiseverträge, die zwischen der Funke & Co. Bau GmbH (Handelsname: Wildwins Travel, nachfolgend „Reiseveranstalter") und dem Kunden (nachfolgend „Reisender") geschlossen werden, unabhängig davon, ob der Vertrag persönlich, telefonisch, schriftlich oder über das Internet zustande kommt.
Mit der Buchung einer Reise erkennt der Reisende diese AGB als verbindlich an. Abweichende Bedingungen des Reisenden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Reiseveranstalter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
Der Reiseveranstalter erbringt seine Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB sowie der jeweils gültigen Leistungsbeschreibungen und ergänzenden Reiseinformationen.
Die Darstellung der Reiseangebote auf der Website des Reiseveranstalters stellt ein unverbindliches Angebot dar. Der Reisende gibt durch seine Buchung ein verbindliches Vertragsangebot ab.
Der Reisevertrag kommt mit der Buchungsbestätigung des Reiseveranstalters zustande. Diese wird dem Reisenden per E-Mail, Post oder in Textform zugesandt. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird dem Reisenden eine Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. E-Mail oder PDF) übermittelt.
Der Reisende ist an seine Buchung 48 Stunden nach Zugang gebunden. Eine Buchung durch Dritte (z.B. Reisebüro) verpflichtet den Reisenden ebenso wie eine eigene Buchung, sofern der Dritte im Namen und im Auftrag des Reisenden handelt.
Nach Vertragsschluss und Aushändigung des Sicherungsscheins wird eine Anzahlung in Höhe von 20% des Gesamtreisepreises fällig. Die Restzahlung ist 30 Tage vor Reisebeginn zu leisten, sofern der Sicherungsschein übergeben wurde und die Reise nicht mehr aus dem in §7 genannten Grund abgesagt werden kann.
Bei Buchungen, die weniger als 30 Tage vor Reisebeginn erfolgen, ist der gesamte Reisepreis sofort fällig.
Folgende Zahlungsmittel werden akzeptiert: Überweisung, SEPA-Lastschrift, Kreditkarte (Visa, Mastercard), PayPal sowie Klarna Ratenzahlung. Bei Zahlungsverzug ist der Reiseveranstalter berechtigt, nach Mahnung und angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und Stornogebühren gemäß §4 zu erheben.
Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist schriftlich gegenüber dem Reiseveranstalter zu erklären. Es gelten folgende Stornogebühren in Prozent des Gesamtreisepreises:
Dem Reisenden steht der Nachweis frei, dass dem Reiseveranstalter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. In diesem Fall ist der Reisende nur zur Zahlung der tatsächlich entstandenen Kosten verpflichtet.
Der Reiseveranstalter empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
Der Reiseveranstalter ist berechtigt, vor Vertragsschluss Änderungen an der Reisebeschreibung vorzunehmen, soweit diese geringfügig sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. Über wesentliche Änderungen wird der Reisende unverzüglich informiert.
Umbuchungen auf Wunsch des Reisenden sind bis 30 Tage vor Reisebeginn möglich. Hierfür fällt eine Umbuchungsgebühr von 50 € pro Person an, sofern die Umbuchung keinen höheren Aufwand erfordert. Spätere Umbuchungen werden als Stornierung und Neubuchung behandelt.
Änderungen der Flugtarife, Kerosinzuschläge und behördlicher Abgaben nach Vertragsschluss können unter den Voraussetzungen der §§ 651f, 651g BGB an den Reisenden weitergegeben werden.
Der Reisende ist verpflichtet, den Reiseveranstalter unverzüglich über Reisemängel zu informieren. Die Mängelanzeige ist Voraussetzung für die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen.
Der Reisende hat dafür Sorge zu tragen, dass er über gültige Reisedokumente (Personalausweis, Reisepass, ggf. Visum) verfügt. Für daraus resultierende Nachteile haftet der Reisende selbst, es sei denn, der Reiseveranstalter hat nicht oder falsch über die Einreisebestimmungen informiert.
Der Reisende ist verpflichtet, die Reiseunterlagen auf Richtigkeit zu überprüfen und eventuelle Abweichungen unverzüglich mitzuteilen.
Der Reiseveranstalter haftet für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger sowie die Richtigkeit der Reisebeschreibung.
Schadensersatzansprüche des Reisenden aus dem Reisevertrag sind auf den dreifachen Reisepreis begrenzt, soweit kein Personenschaden vorliegt und der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
Die Haftung für Gepäckschäden und -verlust bei Flugreisen richtet sich nach den Bestimmungen des Montrealer Übereinkommens bzw. des Warschauer Abkommens.
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Ende der Reise geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche nur dann geltend machen, wenn er an der Einhaltung unverschuldet gehindert worden ist.
Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Reisenden und dem Reiseveranstalter findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis.
Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr. Unsere E-Mail-Adresse lautet: info@wildwinstravel.de. Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
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Telefon: 07222 502694